Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0002

Ro 2024/06/0002Verwaltungsgerichtshof26.06.2024

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baugrundstück Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024060002.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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