Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0009

Ro 2024/06/0009Verwaltungsgerichtshof27.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024060009.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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