Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0099

Ra 2024/06/0099Verwaltungsgerichtshof15.10.2024

Regest

Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024060099.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Bludenz hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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