Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/07/0006

Ro 2024/07/0006Verwaltungsgerichtshof25.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/07/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024070006.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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