Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0034

Ra 2024/08/0034Verwaltungsgerichtshof19.11.2024

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080034.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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