Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0091

Ra 2024/08/0091Verwaltungsgerichtshof05.05.2025

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080091.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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