Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0102

Ra 2024/08/0102Verwaltungsgerichtshof03.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/08/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080102.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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