Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/09/0039

Ra 2024/09/0039Verwaltungsgerichtshof14.10.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/09/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090039.L01

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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