Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/09/0068

Ra 2024/09/0068Verwaltungsgerichtshof06.12.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/09/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090068.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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