Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0049

Ra 2024/11/0049Verwaltungsgerichtshof24.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110049.L02

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der mitbeteiligten Parteien auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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