Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0053

Ra 2024/11/0053Verwaltungsgerichtshof30.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024110053.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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