Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0097

Ra 2024/11/0097Verwaltungsgerichtshof15.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110097.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die „Revisionsbeantwortung“ der Erstmitbeteiligten wird zurückgewiesen.

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