Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0128

Ra 2024/11/0128Verwaltungsgerichtshof03.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110128.L02

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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