Verwaltungsgerichtshof Fr 2024/12/0024

Fr 2024/12/0024Verwaltungsgerichtshof25.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2024/12/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:FR2024120024.F00

Spruch

Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag wird, soweit dieser die Verletzung der Entscheidungspflicht über die vom Antragsteller erhobene Maßnahmenbeschwerde bezüglich der Vollstreckung des Bescheides der Landespolizeidirektion Burgenland vom 30. Juni 2021, VStV/921301116780/2021 (mit welchem eine Mutwillensstrafe wegen Äußerungen in einer Dienstaufsichtsbeschwerde verhängt worden ist), betrifft, eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 240, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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