Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0124

Ra 2024/12/0124Verwaltungsgerichtshof25.03.2026

Regest

Parteiengehör Allgemein Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120124.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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