Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/13/0002

Ro 2024/13/0002Verwaltungsgerichtshof13.05.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Diverses VwRallg3/5 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024130002.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.