Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/13/0068

Ra 2024/13/0068Verwaltungsgerichtshof20.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/13/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130068.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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