Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/13/0132

Ra 2024/13/0132Verwaltungsgerichtshof09.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/13/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024130132.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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