Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0366

Ra 2024/14/0366Verwaltungsgerichtshof04.12.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0366

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024140366.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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