Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0599

Ra 2024/14/0599Verwaltungsgerichtshof24.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0599

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024140599.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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