Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/15/0013

Ro 2024/15/0013Verwaltungsgerichtshof21.10.2025

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/15/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150013.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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