Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/15/0018

Ra 2024/15/0018Verwaltungsgerichtshof26.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/15/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150018.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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