Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/16/0007

Ro 2024/16/0007Verwaltungsgerichtshof17.12.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/16/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024160007.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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