Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0040

Ra 2024/16/0040Verwaltungsgerichtshof28.11.2024

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024160040.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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