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Ra 2024/16/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0074
Ra 2024/16/0074Verwaltungsgerichtshof16.10.2025
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die verhängte Geldstrafe von 2.500 € (10 Tage 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) auf 1.000 € (Ersatzfreiheitsstrafe 34 Stunden) herabgesetzt wurde und die Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit 100 € neu festgesetzt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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