Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/17/0049

Ra 2024/17/0049Verwaltungsgerichtshof03.06.2024

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/17/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024170049.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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