Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/17/0083

Ra 2024/17/0083Verwaltungsgerichtshof29.06.2026

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/17/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024170083.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang und somit im Spruchpunkt B, soweit damit Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides behoben wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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