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Ra 2024/17/0083•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/17/0083
Ra 2024/17/0083Verwaltungsgerichtshof29.06.2026
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang und somit im Spruchpunkt B, soweit damit Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides behoben wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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