Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0149

Ra 2024/18/0149Verwaltungsgerichtshof21.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180149.L01

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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