Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0733

Ra 2024/18/0733Verwaltungsgerichtshof26.06.2025

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0733

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024180733.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet;

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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