Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0029

Ra 2024/21/0029Verwaltungsgerichtshof03.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210029.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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