Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0167

Ra 2024/21/0167Verwaltungsgerichtshof27.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210167.L00

Spruch

Spruchpunkt A.II. des angefochtenen Erkenntnisses wird im bekämpften Umfang, nämlich soweit damit die Festnahme des Mitbeteiligten am 19. März 2024 für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

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