Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0172

Ra 2024/21/0172Verwaltungsgerichtshof27.02.2025

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210172.L00

Spruch

Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses wird, soweit damit die Festnahme der Mitbeteiligten am 19. März 2024 für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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