Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0231

Ra 2024/21/0231Verwaltungsgerichtshof16.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210231.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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