Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0030

Ra 2024/22/0030Verwaltungsgerichtshof02.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024220030.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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