Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0066

Ra 2024/22/0066Verwaltungsgerichtshof09.03.2026

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024220066.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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