Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0110

Ra 2024/22/0110Verwaltungsgerichtshof05.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/22/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024220110.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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