Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/01/0326

Ra 2025/01/0326Verwaltungsgerichtshof17.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/01/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025010326.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Spruchpunktes A.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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