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Ko 2025/03/0001•Verwaltungsgerichtshof Ko 2025/03/0001
Ko 2025/03/0001Verwaltungsgerichtshof10.03.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark ist zur Entscheidung über die Beschwerde der antragstellenden Partei gegen den Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 17. November 2023, 20230.790.881, zuständig.
Der entgegenstehende Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 24. Jänner 2024, LVwG 41.40333/20244, wird aufgehoben.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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