Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/03/0083

Ra 2025/03/0083Verwaltungsgerichtshof23.12.2025

Regest

Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/03/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025030083.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.446,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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