Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/05/0017

Ro 2025/05/0017Verwaltungsgerichtshof06.05.2026

Regest

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/05/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025050017.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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