Verwaltungsgerichtshof Fr 2025/06/0004

Fr 2025/06/0004Verwaltungsgerichtshof27.12.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2025/06/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:FR2025060004.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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