Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0113

Ra 2025/06/0113Verwaltungsgerichtshof07.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025060113.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Stadtgemeinde Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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