Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0011

Ra 2025/07/0011Verwaltungsgerichtshof27.04.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070011.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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