Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0250

Ra 2025/07/0250Verwaltungsgerichtshof30.06.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070250.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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