Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0291

Ra 2025/07/0291Verwaltungsgerichtshof20.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070291.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von € 1.446.40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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