Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0048

Ra 2025/08/0048Verwaltungsgerichtshof03.07.2026

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Sachbezug freie Beweiswürdigung Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080048.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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