Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0101

Ra 2025/08/0101Verwaltungsgerichtshof22.12.2025

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080101.L00

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

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