Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0121

Ra 2025/08/0121Verwaltungsgerichtshof12.05.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080121.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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