Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/09/0062

Ra 2025/09/0062Verwaltungsgerichtshof26.05.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/09/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090062.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.446,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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