Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/09/0090

Ra 2025/09/0090Verwaltungsgerichtshof26.03.2026

Regest

Allgemein Behördenorganisation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/09/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090090.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, nämlich in seinem Spruchpunkt A) II., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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